- Reisegepäckversicherung
- Rei|se|ge|päck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung gegen Verlust des Reisegepäcks
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Rei|se|ge|päck|ver|si|che|rung, die:für einen begrenzten Zeitraum, die Dauer der Reise geltende Versicherung des Gepäcks gegen Diebstahl od. Verlust.* * *
Reisegepäckversicherung,Gepäckversicherung, eine Versicherung, die Gegenstände des persönlichen Bedarfs einschließlich erworbener Geschenke und Andenken u. a. gegen Diebstahl, Transportmittelunfall, Brand, Explosion, höhere Gewalt versichert. Sie gilt vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr. Verschiedene Haftungseinschränkungen sind üblich.* * *
Rei|se|ge|päck|ver|si|che|rung, die: für einen begrenzten Zeitraum, die Dauer der Reise geltende Versicherung des Gepäcks gegen Diebstahl od. Verlust: eine R. abschließen.
Universal-Lexikon. 2012.